München – Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat einen AfD-Antrag über die Besetzung des sogenannten Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKG) im Landtag abgelehnt. Der Antrag sei unzulässig, sagte der Präsident des Verfassungsgerichtshofes, Peter Küspert.
Die AfD, die gar nicht zur Verkündung der Entscheidung im Gericht erschien, hatte die Zusammensetzung und das Wahlverfahren im juristischen Verfahren der sogenannten Meinungsverschiedenheit klären wollen. Aber: „Für solche Beanstandungen ist das von ihnen gewählte Verfahren gerade nicht vorgesehen“, sagte Küspert. Für den Gerichtshof sei es darum „weder geboten noch sachgerecht, auf die Sache einzugehen“. Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Ihm gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Ende 2018 konnten aber in vier Wahlgängen keine von den Rechtspopulisten vorgeschlagenen Kandidaten im Plenum eine Mehrheit hinter sich vereinen. Der Platz blieb unbesetzt. Sämtliche andere Fraktionen im Landtag begrüßten die Entscheidung in einer gemeinsamen Erklärung. Es sei die freie Entscheidung jedes Abgeordneten, ob er einem Wahlvorschlag zustimme oder nicht. mm/lby