München – Der geplante Islamunterricht an Bayerns Schulen wird vorerst nicht gerichtlich gestoppt. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wies einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion zurück, wie das Gericht am Freitagnachmittag mitteilte. Der Antrag hatte zum Ziel, die Einführung des neuen Fachs im nächsten Schuljahr aus verfassungsrechtlichen Gründen per einstweiliger Anordnung zu verhindern.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens im Landtag. Die AfD habe dort „keine konkreten verfassungsrechtlichen Zweifel gegen das Änderungsgesetz erhoben, sondern lediglich unspezifische rechtliche Bedenken geltend gemacht sowie politische Vorbehalte gegen den Islamischen Unterricht vorgetragen“. Ferner gebe es „erhebliche Zweifel, ob die angekündigte künftige Popularklage zulässig wäre“, und die angegriffenen Regelungen seien weder aus formellen noch aus materiellen Gründen offensichtlich verfassungswidrig.
Staatsregierung und Landtag hatten vor wenigen Wochen die Einführung des Islamunterrichtes beschlossen, um den zahlreichen muslimischen Schülern ein Angebot machen zu können, über dessen Inhalte es eine staatliche Kontrolle gibt. lby