Gericht: Fischotter dürfen nicht getötet werden
Regensburg – An drei Teichanlagen in der Oberpfalz dürfen nun doch keine Fischotter getötet werden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz aufgehoben. Diese hatte bereits im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf