Regensburg – An drei Teichanlagen in der Oberpfalz dürfen nun doch keine Fischotter getötet werden. Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Ausnahmegenehmigungen der Regierung der Oberpfalz aufgehoben. Diese hatte bereits im März 2020 für drei Standorte in den Landkreisen Tirschenreuth, Schwandorf und Cham die Erlaubnis gegeben, jeweils bis zu zwei männliche Fischotter zu fangen und zu töten. Dagegen reichten kurze Zeit später der Bund Naturschutz und die Aktion Fischotterschutz Klagen ein. Diesen gab das Verwaltungsgericht statt. Fischotter stehen unter Naturschutz und dürfen nicht bejagt werden. Allerdings sind Ausnahmegenehmigungen möglich. Der Richter begründete seine Urteile damit, dass in die genehmigten Fallen auch weibliche Fischotter oder Jungtiere geraten könnten. Mit dieser Problematik habe sich die Genehmigungsbehörde nicht befasst, so das Gericht. Außerdem sei die Tötung einzelner Fischotter nicht geeignet, um fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden: Es könnte ein gebietsfremder Otter den Platz des getöteten Tieres einnehmen.
Der Landesfischereiverband protestierte darauf. Das Gericht sehe Fische als weniger schützenswert an als Säugetiere, so Präsident Albert Göttle. lby