Auch wer von daheim aus wählt, sollte sich dafür zurückziehen, rät der Bundeswahlleiter. Der Stimmzettel wird in den blauen Stimmzettelumschlag gesteckt und muss zwingend zugeklebt werden. Ist das Kuvert nicht verschlossen, kann die Stimme nicht gezählt werden. Außerdem müssen die Wähler die eidesstattliche Erklärung auf dem Wahlschein unterschreiben und diesen zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Den kann man verschlossen bei der Post oder direkt bei der Stelle abgeben, die auf dem Umschlag angegeben ist. kbk