München – Der CSU-Landtagsabgeordnete Ernst Weidenbusch hat Vorwürfe der Opposition zurückgewiesen, seine Abgeordnetentätigkeit unzulässig mit seinem Beruf als Rechtsanwalt verquickt zu haben. Eine FDP-Anfrage hatte ergeben, dass Weidenbusch als Rechtsanwalt für Vergleichsverhandlungen für die Bayerische Landesbank im Jahr 2016 rund 250 000 Euro erhalten hatte (wir berichteten). 2018 sollen weitere 180 000 Euro geflossen sein. Der FDP-Abgeordnete Matthias Fischbach kritisierte, dass diese Zusatzeinnahmen so lange unter Verschluss gehalten wurden.
Weidenbusch betonte gestern, seit Medienberichten aus dem Jahr 2018 sei bekannt, dass er für diese Tätigkeit im Auftrag der Staatsregierung ein Honorar im niedrigen sechsstelligen Bereich bekommen habe. Der Haushaltsausschuss im Landtag sei umfassend informiert worden, auch über die juristischen Probleme, die es etwa nach der Formel-1-Affäre der Landesbank zu lösen galt. Weidenbusch betonte: „Die Frage, ob ich als Rechtsanwalt die Mandate bekommen hätte, wenn ich nicht Mitglied des Bayerischen Landtags wäre, stellt sich vor dem Hintergrund meiner diesbezüglichen Expertise und meiner internationalen Vernetzung nicht.“ Weidenbusch ließ es sich nicht nehmen, auf sein „juristisches Präsenzwissen“, seine „rasche Auffassungsgabe“ und sein „außerordentliches Verhandlungsgeschick“ zu verweisen. Aus seiner Sicht habe kein anderer die zerstrittenen Parteien in den Verhandlungen zusammenbringen können. Und durch jede weitere Verzögerung wären dem Freistaat demnach 250 000 Pfund pro Woche flöten gegangen.
Unterstützung kommt vom FW-Abgeordneten Bernhard Pohl, der bei den Entscheidungen Mitglied des Haushaltsausschusses war – damals noch in der Opposition. Er sei überrascht von den Vorwürfen, sagte Pohl. Schließlich sei die FDP damals indirekt an den Beschlüssen beteiligt gewesen. Der heutige FDP-Abgeordnete Alexander Muthmann (damals noch Freie Wähler) habe wie er dem Engagement Weidenbuschs zugestimmt. Zwar sagte Pohl, er könne sich nicht mehr erinnern, ob die Honorarhöhe „auf Heller und Pfennig genau“ genannt wurde – „aber die Größenordnung war klar“.
Die gestern veröffentlichten Protokolle der damaligen Ausschusssitzungen zeigen: Den Abgeordneten wurde mitgeteilt, dass Weidenbusch ein Anwaltshonorar für sein Mandat erhalten werde. Die Höhe ist in den Protokollen nicht vermerkt. Die damalige Grünen-Abgeordnete Claudia Stamm äußerte sich damals skeptisch zu Weidenbuschs Mandat. Am Ende stimmte der Ausschuss aber mehrheitlich zu.
Der SPD im Landtag reicht Weidenbuschs Erklärung nicht aus. Von Brunn forderte die Staatsregierung auf, Weidenbusch von dessen anwaltlichen Schweigepflicht zu entbinden. Er müsse seine Rechnungen und die Mandatierung offenlegen.
Im Zuge seiner Erklärung legte Weidenbusch auch offen, dass er seit 2005 ein Pauschalhonorar von 3750 Euro monatlich als Syndikus-Anwalt der Lotto-Annahmestellen und Bezirksstellen erhalte. „Dabei geht es, wie bei allen meinen Anwaltsmandaten, um juristische Fragestellungen, nicht um Einflussnahmen“, betonte er. An Landtagsabstimmungen zu Lottothemen nehme er deshalb nicht teil. Für seine Tätigkeit als Präsident des Bayerischen Jagdverbandes bekomme er keine Aufwandsentschädigung. DOMINIK GÖTTLER