Berufung eingelegt

Staatsanwalt will höhere Strafe für Urban

München – Die Geldstrafe in Höhe von 10 500 Euro (70 Tagessätze à 150 Euro) für den Landtagsabgeordneten Hans Urban (Grüne) reicht der Staatsanwaltschaft München II nicht. Sie hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen Berufung eingelegt. Wie berichtet, hatte es das Gericht als erwiesen an

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Freitag, 31. Juli 2026

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