München – Die Geldstrafe in Höhe von 10 500 Euro (70 Tagessätze à 150 Euro) für den Landtagsabgeordneten Hans Urban (Grüne) reicht der Staatsanwaltschaft München II nicht. Sie hat gegen das Urteil des Amtsgerichts Wolfratshausen Berufung eingelegt. Wie berichtet, hatte es das Gericht als erwiesen angesehen, dass sich Urban nach einem Streit mit dem Fahrer eines Google-Fahrzeugs auf seinem Bauernhof der Nötigung in Tatmehrheit mit falscher Verdächtigung schuldig gemacht habe. Mit der Geldstrafe ist Urban nicht vorbestraft, weil der Amtsrichter bei den Tagessätzen unter der Schallgrenze von 90 Tagessätzen geblieben war. Damit will sich die Staatsanwaltschaft nicht begnügen. Sie hatte 100 Tagessätze à 150 Euro gefordert. Staatsanwalt Thomas Ehemann: „Das ist eine Wahnsinnsgeschichte.“ Er hege keinen Zweifel, dass der Grünen-Politiker „eine Schmierenkomödie“ aufgeführt und wider besseres Wissen schwere Vorwürfe gegen den jungen Fahrer erhoben habe. cce