Fall Urban: Verteidiger akzeptieren Urteil

von Redaktion

Wolfratshausen – Fast zwei Jahre liegen die fraglichen Ereignisse zurück, nun steht der Fall Urban unmittelbar vor seinem Ende: Die Verteidiger des Grünen-Politikers, Hartmut Wächtler und Andreas Hofreiter, legen keine Rechtsmittel gegen das am Montag gegen ihren Mandanten gesprochene Urteil ein. Das teilte gestern auf Nachfrage unserer Redaktion die Sprecherin des Amtsgerichts Wolfratshausen, Rosemarie Mamisch, mit. Und: Die Staatsanwaltschaft München II, die wie berichtet Berufung gegen das Urteil eingelegt hatte, habe „daraufhin angekündigt, ihre Berufung zurückzuziehen“. Damit wäre das Urteil (Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen à 150 Euro) rechtskräftig. Da Amtsrichter Helmut Berger unter der entscheidenden Grenze von 90 Tagessätzen blieb, ist der Landtagsabgeordnete Hans Urban nicht vorbestraft. Der 43-Jährige reagierte gestern nicht auf eine schriftliche Anfrage unserer Zeitung.

Das Amtsgericht Wolfratshausen hatte es nach mehrstündiger Beweisaufnahme als erwiesen angesehen, dass Urban am 14. Oktober 2019 auf seinem Bauernhof in Eurasburg (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen) ein Google-Fahrzeug mit Hilfe von zwei Radladern daran hinderte, den Hof zu verlassen. Zudem habe er inszeniert, von dem Google-Pkw umgefahren und verletzt worden zu sein. Urban hatte den damals 25 Jahre alten Fahrer wegen Körperverletzung angezeigt. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den Google-Mitarbeiter bereits nach kurzer Zeit ein – stattdessen geriet der Grünen-Politiker ins Visier der Ermittler. Das Ergebnis: Das Amtsgericht verurteilte Urban wegen Nötigung in Tateinheit mit falscher Verdächtigung.  cce

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