München – Munitioniert mit einem neuen Rechtsgutachten fordert die SPD die sofortige Streichung der Mindestabstandsregel für Windräder – und droht der Staatsregierung ansonsten mit einer neuen Klage. Kern der Argumentation: Nach dem Klimaschutz-Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus diesem Frühjahr sei die sogenannte 10H-Regel verfassungsrechtlich nicht mehr haltbar. Zu diesem Ergebnis kommt ein neues Gutachten des Leipziger Umweltrechtsexperten Kurt Faßbender, das die Landtags-SPD zum Abschluss einer Fraktionsklausur gestern in München vorlegte.
Man prüfe nun unter anderem eine neue Klage vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof, sagte SPD-Fraktionschef Florian von Brunn. Möglich seien zudem Verfassungsbeschwerden betroffener Personen. Zunächst aber gebe man der Staatsregierung die Möglichkeit, einem Gesetzentwurf zur Abschaffung der 10H-Regel im Landtag zuzustimmen. Das neue Gutachten zeige, „dass man diesen Weg gehen müsste“.
Seit Februar 2014 muss der Abstand eines Windrads zu Wohnbebauung in Bayern mindestens das Zehnfache der Höhe betragen – bei 200 Meter hohen Anlagen also zwei Kilometer. Um davon abweichen zu können, muss ein Gemeinderat einen ausdrücklichen Beschluss fassen.
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hatte die 10H-Regelung in einem Urteil vom Mai 2016 bestätigt. Durch die Festlegung eines höheren Mindestabstands werde der räumliche Anwendungsbereich für Windkraftanlagen zwar eingeschränkt, aber nicht beseitigt, hieß es damals. Der Bund Naturschutz bekräftigte gestern ebenfalls die Forderung nach einer Abschaffung der 10H-Regel. lby