In den Wahllokalen zur Bundestagswahl gilt keine 3G-Regel – so ist es in Paragraf 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt. Das heißt, dass ungeimpfte Wähler auch ohne Test an die Wahlurne treten dürfen. Mancherorts sorgt das aber für Unmut. Zum Beispiel in Wartenberg im Krei
Dieser Artikel (ID: 1509526) ist am 18.09.2021 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 9), Wasserburger Zeitung (Seite 9), Mangfall-Bote (Seite 9), Chiemgau-Zeitung (Seite 9), Neumarkter Anzeiger (Seite 9), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 9), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 9).