In den Wahllokalen zur Bundestagswahl gilt keine 3G-Regel – so ist es in Paragraf 3 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt. Das heißt, dass ungeimpfte Wähler auch ohne Test an die Wahlurne treten dürfen. Mancherorts sorgt das aber für Unmut. Zum Beispiel in Wartenberg im Kreis Erding. Dort kritisierte die Zweite Bürgermeisterin Carla Marx im Marktrat, es sei eine „Unmöglichkeit“, dass die Wahlhelfer durch diese Ausnahme möglicherweise einem Risiko ausgesetzt werden. dg/klk