Neuer Prozess im Badewannenmord?

von Redaktion

Rottach-Egern – Er soll eine Rentnerin ermordet haben, deshalb sitzt Manfred G. (61) seit mehr als zwölf Jahren im Gefängnis. Zweifel an seiner Schuld gab es in den letzten Jahren viele – doch seit gestern ist klar: Das Landgericht München I muss den Fall noch einmal prüfen. Das Oberlandesgericht (OLG) in München erklärte den Wiederaufnahmeantrag für zulässig.

Die bange Frage: Sitzt Manfred G. seit Jahren unschuldig im Knast? Seine Familie und etliche Unterstützer hatten das schon lange behauptet – denn das Motiv in dem Mordfall war dünn. Angeblich im Streit soll er am 28. Oktober 2008 die 87-jährige Lieselotte K. in Rottach-Egern im Kreis Miesbach getötet haben. Die Polizei fand ihre Leiche in der Badewanne. Die Frau war ertrunken.

Hatte Manfred G. sie ertränkt? So sah es das Landgericht München I und verurteilte ihn im Mai 2010 zu lebenslanger Haft. Ein Urteil, das umstritten war. Denn Manfred G. hatte sich in der Wohnanlage um die gehbehinderte Seniorin gekümmert, nachdem ihr Ehemann verstorben war. Der Hausmeister war zu ihrer einzigen Bezugsperson geworden. Doch auch zu ihrem Mörder? Das bestätigte das Landgericht in einem Wiederholungsprozess und verurteilte Manfred G. im Januar 2012 erneut zu lebenslanger Haft. Einen Unfall der Seniorin schloss das Gericht aus.

Doch Jahre später fand die Münchner Anwältin Regina Rick neue Beweise in dem Fall. Und versuchte ihn neu aufzurollen – anhand eines biomechanischen Gutachtens, das computersimuliert die Auffindesituation der Seniorin im Bad darstellt. „Wir konnten nachweisen, dass die alte Dame Opfer eines bedauernswerten häuslichen Unfalls geworden und zudem zu einem Zeitpunkt gestorben sein muss, als sich Herr G. nachweislich längst nicht mehr in der Wohnung befand“, sagte Rick im Juni 2019. Zu diesem Zeitpunkt reichte sie den Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens beim Landgericht München I ein. Doch dieser wurde abgelehnt.

Nun die Wende: Das Oberlandesgericht München hat den Wiederaufnahmeantrag von Manfred G. für zulässig erklärt und den Beschluss des Landgerichts aufgehoben. Juristisch ein seltener Erfolg: Die Wiederaufnahme gelingt nur in einem Prozent aller Fälle. „Die Gesetze und die Rechtsprechung sind sehr restriktiv“, erklärt Rick. Die Familie von Manfred G. sei froh, „dass jetzt endlich eine neue Prüfung angeordnet wurde, nach diesen quälenden Jahren“, so Rick. Sie arbeitet seit fast acht Jahren an dem Fall. Für das OLG gilt das Computer-Gutachten als neuer Beweis – den Gutachter muss das Landgericht jetzt anhören. Oder kann direkt eine neue Verhandlung ansetzen. Für Manfred G. heißt das: Ob er ein Mörder ist, wird neu bewertet. A. THIEME

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