Teilerfolg für Wolfratshauser Golfplatz-Rebell

von Redaktion

Wolfratshausen – Das Amtsgericht Wolfratshausen reduziert die Bußgeldbescheide wegen Corona-Verstößen am Golfplatz Bergkramerhof. Der Inhaber Josef Hingerl hatte während der Pandemie zweimal demonstrativ gegen die Corona-Maßnahmen verstoßen und zum Golfen auf seiner Anlage aufgerufen. Der Golfplatz war damals mit einem großen Polizeiaufgebot geräumt und der Betrieb eingestellt worden. Das Landratsamt stellte zwei Bußgeldbescheide zu: einen über 5000 Euro, einen über 10 000 Euro. Dagegen legte Rechtsanwalt Hingerl Einspruch ein – teilweise mit Erfolg. Die Richterin sprach ihn zwar wegen Verstößen gegen die Infektionsschutzverordnung schuldig, reduzierte das Bußgeld aber von 15 000 auf 2250 Euro, unter anderem wegen der kurzen Öffnungsdauer des Platzes.

Hingerl kündigt an, sein Anliegen weiterzuverfolgen – notfalls bis in die letzte Instanz. Er ist überzeugt, dass es auf einem Golfplatz keine Ansteckungsgefahr gebe. Das damalige Golf-Verbot hält er für verfassungswidrig. Er beruft sich auf das Recht, sich zu bewegen, um etwas für die Gesundheit zu tun.  rst

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