Ausgangsverbot: Kläger hofft auf Entscheidung

von Redaktion

München/Gräfelfing – Ein Urteil und seine Folgen: Der Immobilienmanager Norbert Burkhart aus Gräfelfing (Kreis München) hat zusammen mit seiner Mutter mit Erfolg gegen die Ausgangsbeschränkungen vom vergangenen Jahr geklagt (wir berichteten). Nun äußert er sich zu der Ankündigung der bayerischen Staatsregierung, gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Revision beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig einzulegen. Dem Ausgang des Verfahrens sehe er „mit Demut, Zuversicht und einer gewissen Gelassenheit“ entgegen, teilt er in einer Pressemitteilung mit. Aus der Absicht, der Regierung von Markus Söder (CSU) kräftig vors Schienbein zu treten, macht Burkhart dabei keinen Hehl. Er hoffe, dass das Gericht noch vor der bayerischen Landtagswahl 2023 entscheiden werde. Die Regierung habe „autokratisch die ,chinesische Methode’ der Ausgangssperre angewendet“ und sollte „unseren schönen und lebenswerten Freistaat Bayern besser nicht regieren“. Söder unterstellt Burkhart, der betont, kein Corona-Leugner zu sein, „politisch motiviertes Handeln“ mit dem Ziel, sich als „besseren“ Kanzlerkandidaten zu positionieren. Dies aber sei „unerträglich“.

Burkhart hatte neben der Klage gegen die 2. Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung vom April 2020 auch noch die darauf folgende dritte Verordnung vom 1. Mai 2020 juristisch bekämpft – mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz. Konkret wandte er sich gegen einen Paragrafen, der das Verlassen der Wohnung „nur bei Vorlage triftiger Gründe“ erlaubte. Diese zweite Klage wurde wenig später für erledigt erklärt, weil die Verordnung entschärft worden war.  dw

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