Gutachter untersucht eingestürzten Balkon

von Redaktion

VON ARMIN FORSTER UND KATRIN WOITSCH

Moosburg – Die beiden 25-Jährigen aus Moosburg (Kreis Freising) haben den Unfall leicht verletzt überstanden. Sie haben Blutergüsse, Abschürfungen und Schwellungen, berichten sie. Doch sie hatten großes Glück, dass es so glimpflich ausging. „Meine Mitbewohnerin saß auf einer Bank, ich stand am Geländer und redete mit einem Nachbarn, als der Balkon plötzlich abstürzte“, erzählt Nadine Voglar. Sie habe noch versucht, sich an dem Geländer festzuhalten. „In dem Augenblick ist mein Leben an mir vorbeigezogen“, berichtet sie. Beide stürzten mit dem Metallbalkon vier Meter tief ab. Auch der Nachbar, der unten stand, hatte unheimliches Glück. „Der Balkon hat ihn um eine Armlänge verfehlt.“ Minuten später war die Feuerwehr vor Ort – und half den beiden jungen Frauen, wieder zurück in die Wohnung zu kommen.

Gestern machte sich ein Gutachter vor Ort ein Bild von der Situation. Sein Prüfbericht steht noch aus. „Es wird wohl einige Wochen dauern, bis belastbare Ergebnisse vorliegen“, sagt der Landshuter Oberstaatsanwalt Alexander Ecker. Es müssten viele Details geklärt werden.

Der acht Meter lange Metallbalkon war vor einigen Monaten nachträglich an das denkmalgeschützte und frisch sanierte Gebäude angebracht worden. „Bei reinen Wohngebäuden ist das nicht prüfpflichtig“, erklärt Ulrich Scholz, Vorstand der Bayerischen Ingenieurkammer. Er sieht das kritisch. „Ich würde als Bauherr immer noch einen Prüfingenieur beauftragen.“ Der kostet natürlich, deshalb mache das nicht jeder freiwillig. Der Experte rät aber dazu, an einem Balkon- Anbau nicht zu sparen. Besonders, wenn es um ältere Gebäude gehe, seien die Fehlermöglichkeiten groß. Scholz hat sich die Bilder von dem Haus in Moosburg angesehen. Dass die Verankerung aus der Wand gerissen ist, könnte mehrere Gründe haben, sagt er. „Es könnten falsche Dübel verwendet worden sein, die Dübel könnten in einen Hohlraum geraten sein. „In den meisten Fällen hält der Balkon dann eine Weile – und irgendwann gibt ein Bauteil nach.“ Scholz plädiert dafür, dass bei nachträglichen Balkonbauten die Kriterien für die Prüfpflicht höher gesetzt werden sollten. „Dafür müsste die Bauordnung geändert werden“, erklärt er. „Aber es wird besser einmal zu viel, als einmal zu wenig geprüft.“ In Nordrhein-Westfalen hatte es in diesem Jahr einen ähnlichen Fall gegeben, berichtet er. Der ging jedoch nicht so glimpflich aus. .Dort wurden neun Menschen schwer verletzt.

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