Würzburg – Weil sie zwei dementen Seniorinnen widerrechtlich Insulin gespritzt hat, soll eine Altenpflegerin nach einem Urteil des Landgerichts Würzburg zwei Jahre und zehn Monate in Haft. Die Kammer verurteilte die 49-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (Az.: 801 Js 20779/2)
Die deutsche Pflegerin hatte gestanden, im November 2020 in einem Seniorenheim in Volkach (Kreis Kitzingen) den 81 und 85 Jahre alten Frauen Insulin verabreicht zu haben, obwohl sie gar nicht berechtigt war, Medikamente oder Spritzen zu geben. Sie kamen in lebensgefährlichem Zustand ins Krankenhaus, wurden aber nach wenigen Tagen wieder entlassen. Die 49-Jährige bat im Prozess um Verzeihung. „Es tut mir von Herzen leid.“ lby