Erding/München – Seit über 25 Jahren beschäftigt ein tragischer Unfall Gerichte und Behörden. Nach einem Verkehrsunfall kam es bei einem heute 57-Jährigen im Landkreis Erding zu einem fatalen Fehler: Der Notarzt intubierte ihn fehlerhaft – statt in die Luftröhre kam der Schlauch in die Speiseröhre. Der Patient liegt heute im Wachkoma, seine Angehörigen kämpfen um finanzielle Entschädigung – mit Versicherungen, aber auch mit dem Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Erding. Der ZRF wird vom Landkreis getragen, die Leitstelle koordiniert die Einsätze.
Vor dem Landgericht München II kam einmal mehr zur Sprache, welche dramatischen Folgen der medizinische Fehler hatte. So musste das Elternhaus aufwendig behindertengerecht umgebaut werden. Da die Eltern im fortgeschrittenen Alter sind und auch die Schwester Probleme bei der Versorgung des Patienten hat, muss der Einsatz von Fachkräften finanziert werden.
Beide Parteien wie auch das Gericht zeigten sich gegenüber einem Vergleich und der Beendigung des Prozesses aufgeschlossen – wobei die Kläger den Wunsch „nach einem gerechten Betrag, welcher dem Geschädigten eine lebenslange Sicherung ermöglicht“ äußerten. Jedoch: Die Verhandlungen darüber, welche Höhe angemessen ist, zieht sich jedoch in die Länge – bereits 2013 wurde ein Betrag von damals 1,2 Millionen Euro genannt, später noch 100 000 Euro, ohne dass es bisher zur Einigung kam.
Das Gericht schlug nun eine einmalige Zahlung vor sowie monatliche Beträge bis zum Eintritt ins Rentenalter. Der Prozess wurde vertagt, beide Parteien wollen weiter verhandeln.
ALEXANDER LOTZ