München – „Das Wahlalter für die Wahlen im Deutschen Bundestag und Europäischen Parlament wollen wir auf 16 Jahre senken“ – so steht es im Sondierungspapier der potenziellen Berliner Ampelkoalitionäre SPD, Grüne und FDP. Die Pläne sind nicht neu, denn erst im Mai gab es im Bundestag einen Vorstoß, damals von FDP und Grünen, der noch abgelehnt worden war. Jetzt ist auch die SPD offiziell für die Absenkung des Wahlalters von 18 auf 16 – aber reicht das?
Die Ankündigung im Sondierungspapier hat Erwartungen geweckt. Die Freien Wähler in Bayern begrüßten den Plan „ausdrücklich“, erklärte der kommunalpolitische Sprecher der FW-Landtagsfraktion, Joachim Hanisch. „Nur wer aktiv teilhaben kann, wird sich auch aktiv in die Gesellschaft einbringen.“ Hanisch regt an, dass Bayern nachzieht. Anders als in anderen Bundesländern dürfen hier 16-Jährige selbst bei Kommunalwahlen nicht wählen. „Wichtig ist jetzt, dass der Freistaat rasch nachzieht.“ Auch die Absenkung des Wahlalters für Landtagswahlen solle geprüft werden. Der Bayerische Landesjugendring findet das Vorhaben der Sondierer richtig. Die Lebenswirklichkeit junger Menschen finde in der Politik zu wenig Beachtung, sagt BJR-Chef Matthias Fack. Der BJR fände sogar Wählen ab 14 richtig.
Dass das kommt, ist indes unrealistisch. Das Wahlalter auf Bundesebene ist im Grundgesetz (Artikel 38.2) definiert, für Bayern finden sich die Bestimmungen im Landeswahlgesetz. Für die Absenkung ist eine Grundgesetzänderung notwendig, die nur eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat herbeiführen könnte. Eine Gesetzesänderung in Bayern könnte der Landtag beschließen. Doch beides ist nicht in Sicht – neben der AfD stellt sich vor allem die Union dagegen.
Auf Bundesebene hat sich bereits Unions-Vizefraktionschef Thorsten Frei geäußert, der sich gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ „sehr skeptisch“ zeigte. Es sei unlogisch, einerseits wählen zu dürfen, andererseits aber ohne die Zustimmung der Eltern keinen Handyvertrag abschließen zu können. Es schaut also schlecht aus für eine Grundgesetzänderung.
Seit jeher ist Wählen nach dem Verständnis der Union an die Volljährigkeit gekoppelt. So sieht das auch die CSU-Landtagsabgeordnete und Rechtsexpertin Petra Guttenberger, die sich gegenüber unserer Zeitung positioniert: „Wir halten klar am Wahlalter von 18 Jahren fest“, erklärt sie. „Denn an dieser Altersgrenze orientieren sich auch andere Bereiche der Rechtsordnung: das Bürgerliche Recht mit der unbeschränkten Geschäftsfähigkeit von Jugendlichen, das Jugendschutzgesetz oder das Jugendstrafrecht.“ Damit dürfte der Vorstoß der FW versanden – sie sind an den Koalitionsvertrag gebunden, in dem das Thema nicht erwähnt ist.
Wahrscheinlich sprich Guttenberger für eine schweigende Mehrheit. Eine jüngste Umfrage des Instituts Kantar im Auftrag von „Antenne Bayern“ ergab Mitte September, dass eine Mehrheit der Erwachsenen in Bayern ein Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren ablehnt. Knapp zwei Drittel der Befragten (65,8 Prozent) sprachen sich dagegen aus.