Maskenpflicht wieder vor Gericht

von Redaktion

BGH: Corona-Regeln sind nicht Sache von Familienrichtern

Karlsruhe/Weilheim – Familiengerichte sind grundsätzlich nicht befugt, Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft zu setzen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt grundsätzlich geklärt, wie die Karlsruher Richter mitteilten. Familienrichter können demnach gegenüber schulischen Behörden prinzipiell keine Anordnungen zur Durchsetzung des Kindeswohls erlassen. Die gerichtliche Kontrolle in diesem Bereich obliege ausschließlich den Verwaltungsgerichten. (Az. XII ARZ 35/21).

Die Frage hatte im Frühjahr Brisanz bekommen, als ein Weimarer Familienrichter zwei Schulkinder auf Antrag ihrer Eltern im Eilverfahren von der Maskenpflicht freistellte. In Weilheim hatte es einen ähnlichen Fall gegeben – hier urteilte eine Familienrichterin zugunsten eines Mädchens. Gegen den Richter und die Richterin waren mehrere Anzeigen wegen Rechtsbeugung gestellt worden. Dem Beschluss des BGH lag nun ein Fall vor dem Familiengericht Wesel vor. Dort hatte eine Mutter durchsetzen wollen, dass ihre 15-jährige Tochter nicht der Maskenpflicht unterliegt. dpa

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