München – Die Grünen im Landtag starten einen neuen Anlauf zur Aufhebung des Tanzverbots an den sogenannten stillen Tagen. Dazu zählen Aschermittwoch, Gründonnerstag, Karfreitag, Karsamstag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag, Buß- und Bettag sowie Heiligabend. Laut bayerischen Feiertagsgesetz sind „öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen“ an diesen Tagen in der Regel zwischen 2 und 24 Uhr untersagt. Das wollen die Grünen ändern: Sie fordern eine Gleichstellung aller Kultur- und Tanzveranstaltungen mit Sportereignissen. „Man darf in Bayern an den stillen Tagen Boxwettkämpfe abhalten, sich öffentlich beim politischen Aschermittwoch der CSU betrinken und selbstverständlich in den Schützenverein gehen“, sagt die Grünen-Kulturpolitikerin Sanne Kurz. Nur Tanzen sei nicht erlaubt. lby