BGH hebt erstes Urteil gegen Wolbergs auf

von Redaktion

Leipzig/Regensburg – Der erste Korruptionsprozess um Regensburgs Ex-Oberbürgermeister Joachim Wolbergs muss in Teilen neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil von 2019 am Donnerstag teils aufgehoben. Der sechste Strafsenat in Leipzig folgte damit weitgehend den Ausführungen der Vertreterin der Generalbundesanwaltschaft. Diese hatte die Aufhebung bezüglich mehrerer Teil-Freisprüche gefordert und das Urteil als zu milde bemängelt. Wolbergs selbst sprach am Abend von einer „Katastrophe“.

Beim ersten Urteil vom Juli 2019 hatte Staatsanwältin Claudia Kohlschmidt kritisiert, dass die Regensburger Richter zwischen Parteispenden unterschieden, die vor und während Wolbergs’ Zeit als OB geflossen sind. Auch wenn Wolbergs von 2011 bis 2014 dritter Bürgermeister und daher mit Sozialthemen befasst gewesen war, habe er gelegentlich den damaligen OB vertreten. Insofern habe eine abstrakte Zuständigkeit Wolbergs für Baufragen bestanden. Das BGH erklärte, das Landgericht habe nicht ausreichend berücksichtigt, dass sich Wolbergs auch als dritter Bürgermeister in einer gehobenen Pflichtposition befunden habe. Die Freisprüche des Landgerichtes seien daher bezüglich der Parteispenden an den SPD-Ortsverein sowie gewährter Vergünstigungen aufzuheben. Auch die Straffreiheit für Wolbergs hat nun keinen Bestand. Sie besagt, dass ein Täter durch die Folgen der Tat genug gestraft sei.

Bei Wolbergs’ Verteidigern ist die Enttäuschung groß. Peter Witting hatte unter anderem auf die seiner Ansicht nach unverhältnismäßige U-Haft verwiesen. Der BGH verwies den Fall an eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes München I.

Die Regensburger Richter hatten Wolbergs 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 verurteilt, aber von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war der Politiker 2020 wegen Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.  lby

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