Justiz will härteres Urteil gegen Wolbergs

von Redaktion

Leipzig/Regensburg – Das Urteil im ersten Korruptionsprozess gegen den früheren Regensburger Oberbürgermeister Joachim Wolbergs ist nach Überzeugung der Generalbundesanwaltschaft zu milde ausgefallen. Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Leipzig forderte Staatsanwältin Claudia Kohlschmidt die teilweise Aufhebung der Urteile aus den Jahren 2019 und 2020. Wolbergs’ Verteidiger Peter Witting forderte die Aufhebung der Urteile und jeweils einen Freispruch.

Kohlschmidt bemängelte insbesondere die Straffreiheit für Wolbergs im ersten Urteil nach Paragraf 60 im Strafgesetzbuch – dieser besagt, dass ein Täter durch die Folgen seiner Tat genug gestraft sei. Im Fall Wolbergs seien die Folgen jedoch nicht so schwerwiegend, als dass Straffreiheit gerechtfertigt wäre, sagte Kohlschmidt. Hier widersprachen die Verteidiger Peter Witting und Thorsten Junker und verwiesen auf die enorme Berichterstattung, die beruflichen Auswirkungen und psychischen Belastungen sowie auf die ihrer Ansicht nach unverhältnismäßige Untersuchungshaft ihres Mandanten. Die Staatsanwältin kritisierte darüberhinaus die Unterscheidung der Regensburger Richter zwischen Parteispenden, die vor und während Wolbergs’ Amtszeit als Oberbürgermeister eingegangen waren. Denn: Auch wenn Wolbergs in den Jahren 2011 bis 2014 noch Dritter Bürgermeister und als solcher mit Sozialthemen befasst gewesen war, habe er dennoch gelegentlich den damaligen Oberbürgermeister vertreten und auch mit Baufragen zu tun gehabt. Die Spenden kamen damals von Bauträgern.

Die Regensburger Richter hatten den ehemaligen SPD-Politiker 2019 wegen zwei Fällen der Vorteilsnahme im Zusammenhang mit Parteispenden im Kommunalwahlkampf 2014 verurteilt, jedoch von einer Strafe abgesehen. Im zweiten Prozess war er 2020 wegen eines Falles der Bestechlichkeit zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wolbergs ist heute Stadtrat in Regensburg.  mm/lby

Artikel 1 von 11