Schlechte Karten für Tina Turner

von Redaktion

Karlsruhe/Passau – Da ist Musik drin: Sieht die falsche Tina Turner dem Original zu ähnlich und werden Fans mit Werbeplakaten für eine sogenannte Tribute-Show in die Irre geleitet? Darauf zu sehen ist Turner-Doppelgängerin Dorothea „Coco“ Fletcher und der Titel „Simply The Best – Die Tina Turner Story“. Doch die Original-Tina-Turner (81) hat nichts mit der Produktion zu tun und geht gegen die Verwendung ihres Namens und ihres „Bildnisses“ vor –jetzt sogar bis zum Bundesgerichtshof (BGH).

Sie meint, dass Betrachter wegen der Ähnlichkeit zwischen Fletcher und ihr davon ausgingen, sie selbst sei auf den Plakaten abgebildet. Tina Turner hat deswegen den Tourveranstalter aus Passau auf Unterlassung verklagt.

Nach der gestrigen Verhandlung in Karlsruhe darf sich Turner allerdings nicht allzu große Hoffnungen machen. Nach einem Sieg vor dem Landgericht Köln hatte schon das Oberlandesgericht Köln das Urteil kassiert und der Kunstfreiheit mehr Gewicht gegeben als dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen. Der Vorsitzende BGH-Richter Thomas Koch sagte, in einer ersten Einschätzung neige der Senat dazu, dieses Urteil „für richtig zu erachten“. Seine Entscheidung verkündet der BGH aber erst am 24. Februar 2022.

„Frau Turner missfällt an der ganzen Sache, dass sie über ihr Selbstbestimmungsrecht gerne Herr sein möchte“, erläuterte Anwältin Kerstin Schmitt. „Sie möchte selbst darüber bestimmen, wenn ihr Name und ihr Bildnis verwendet wird zu werblichen Zwecken.“ Es gehe darum, auf Plakaten deutlich zu machen, „dass es hier eine Doppelgänger-Show ist und Frau Turner selbst nichts mit dieser Show zu tun hat“.

Rechtsanwältin Brunhilde Ackermann, die den beklagten Veranstalter Cofo Entertainment vertritt, verwies darauf, dass das Event rechtmäßig sei. „Wenn die Show als solche unter die Kunstfreiheit fällt, dann muss sie auch entsprechend beworben werden. Und zwar durch die Hauptdarstellerin, die auch in der Show auftritt.“ Der BGH muss nun entscheiden, ob das Publikum durch die Plakate getäuscht wird.  dpa

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