München – Auch Eltern, die österreichische Familienleistungen beziehen, haben Anspruch auf das bayerische Familiengeld. Das hat das Sozialgericht München entschieden. Geklagt hatte ein Elternpaar aus Bayern, das in Österreich arbeitet. Dort hatten die beiden österreichisches Kinderbetreuungsgeld bezogen, das mit dem deutschen Elterngeld vergleichbar ist.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales hatte ihnen das bayerische Familiengeld verwehrt und sich dabei auf europarechtliche Vorschriften bezogen. Das war nicht richtig, wie das Sozialgericht nun entschied. Es sprach ihnen das bayerische Familiengeld in Höhe von 250 Euro im Monat zu. In seiner Entscheidung führte das Gericht aus, dass die Verordnung aus dem Jahre 2004 zwar den Bezug von Familienleistungen aus verschiedenen Ländern ausschließe. Dies gelte aber nur dann, wenn es sich um vergleichbare Leistungen handele. Das bayerische Familiengeld sei zwar eine Familienleistung, anders als das österreichische Kinderbetreuungsgeld diene es aber nicht der Existenzsicherung und werde daher unabhängig vom Einkommen bezahlt. lby