Regensburg – Der Landtagsabgeordnete Franz Rieger (CSU) ist vor dem Landgericht Regensburg wegen Erpressung und Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 300 Tagessätzen zu je 400 Euro verurteilt worden – insgesamt also 120 000 Euro. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre Rieger vorbestraft. Seine Strafe würde zum Beispiel in einem Führungszeugnis erwähnt. Auf die Frage von Journalisten, ob er sein Landtagsmandat behalten werde, sagte Rieger: „Ja, klar.“
CSU-Fraktionschef Thomas Kreuzer sprach von „schwerwiegenden Vorwürfen“, jedoch müsse vor weiteren Schritten gewartet werden, bis das Urteil rechtskräftig ist.
Die Richter der Wirtschaftsstrafkammer sahen es als erwiesen an, dass Rieger einen Bauunternehmer erpresste, um eine höhere Spende im Wahlkampf zu bekommen. Rieger habe seine Stellung als Abgeordneter ausgenutzt. Das sei als verwerflich anzusehen, sagte der Vorsitzende Richter Marcus Lang.
Der Staatsanwalt hatte zuvor betont, Rieger habe als Abgeordneter eine Vorbildfunktion. Durch die Tat sei das Vertrauen in Rieger persönlich, aber auch in den Bayerischen Landtag erschüttert worden. Nach Überzeugung der Richter warb Rieger 2013 bei einem Bauunternehmer um Spenden. Als der Unternehmer 1000 bis 2000 Euro anbot, soll Rieger 50 000 Euro gefordert und geäußert haben: „Sie wissen schon, wer in Zukunft über die Bauprojekte und die Baugenehmigungen entscheidet.“ Auf Riegers Anmerkung hin habe sich der Mann zu einer Spende in Höhe von 9900 Euro – und somit knapp unter der Veröffentlichungsgrenze von 10 000 Euro – sowie zur Übernahme von zwei Scheinrechnungen in Höhe von insgesamt 30 000 Euro – bereit erklärt. Das Abwicklungsprozedere habe Rieger vorgeschlagen, so die Richter, und zwar wissend, dass der Unternehmer die Rechnungen bei der Steuererklärung geltend machen und damit ein Steuerschaden entstehen würde.
Richter und Staatsanwälte werteten unter anderem zu Gunsten Riegers, dass er die Tat weitgehend eingeräumt habe, nicht vorbestraft sei und die Tat lange zurückliege. In seinem letzten Wort sagte Rieger: „Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass ich noch niemals in meinem Leben jemanden erpresst habe.“ Richter und Ankläger sagten, sie könnten bei dem Abgeordneten nur wenig Reue und Schuldeinsicht erkennen. „Die Strafe ist ausreichend, aber auch erforderlich“, sagte der Vorsitzende Richter.
Mitangeklagt war der Inhaber einer Regensburger PR-Agentur, der die Scheinrechnungen für den Bauunternehmer ausstellte. Er erhielt 50 Tagessätze zu je 300 Euro wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung. Die Verteidiger Riegers kündigten schon an, vor dem Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. mm/lby