Eine eigene Regelung gibt es an bayerischen Schulen im Umgang mit Corona, die das Kultusministerium veröffentlichte. So dürfen kranke Schule nicht zum Unterricht kommen, wenn sie akute Krankheitssymptome wie Fieber, Hals- und Ohrenschmerzen, Gliederschmerzen und fiebrigen Schnupfen haben. Ein Schulbesuch ist erst wieder möglich, wenn der Schüler wieder bei gutem Allgemeinzustand ist. Außerdem muss das Kind einen PCR-Test oder einen POC-Antigen-Schnelltest aus einem lokalen Testzentrum vorlegen. Ein Selbsttest reicht nicht aus. Liegt kein Testergebnis vor, kann die Schule erst wieder sieben Tage nach Auftreten der Symptome besucht werden. Bei leichter Erkältung ist die Teilnahme am Unterricht ohne Test möglich. Das Kultusministerium empfiehlt aber, zuhause einen Selbsttest durchzuführen. se