Reichsbürger in Haft

von Redaktion

Für 57-Jährigen ist alles eine große Verschwörung

Fürstenfeldbruck – Die Polizei hat am Freitag in Olching (Kreis Fürstenfeldbruck) einen 57-jährigen Deutschen festgenommen, der der Reichsbürgerszene nahesteht, die Bundesrepublik also als „GmbH“ einstufte, aber auch antisemitsch getönte Schriften verbreitete. Im Internet ist ein über 70-seitiges Pamphlet von Johannes M. abrufbar, in dem Polizisten als „Söldner“ und die Medien mal von „Zionisten“, mal von „Satanisten“ gelenkt verunglimpft werden. Mit etlichen Behörden wähnt M. sich in einem wahren Krieg. So heißt es an einer Stelle des Pamphlets, die Amtsgerichte München und Fürstenfeldbruck seien „zutiefst in das Spinnennetz von Korruption und Pädophilie verstrickt“ und übten „vorsätzlich Kriegs- und Menschenrechtsverbrechen“ aus. Anschläge wie am Berliner Breitscheidplatz oder am Münchner OEZ sind für ihn auf „Staatsterror“ zurückzuführen.

Die Behörden stufen Johannes M. als multiplen Verschwörungstheoretiker ein, der über eine beträchtliche Anhängerschaft verfügte. Über seinen Telegram-Kanal hatte er mehreren tausend Abonnenten nahegelegt, Straftaten zu begehen, und massive Beleidigungen verbreitet, erklärt die Polizei. Unter anderem erklärte M., dass Polizeibeamte „standesrechtlich“ erschossen werden dürften.

Auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft sollte der 57-Jährige am Freitag bei der Kripo vernommen und psychologisch begutachtet werden. Doch der Mann erschien einfach nicht. Daraufhin wurde er von der Polizei vorläufig festgenommen und ins Polizeipräsidium München an der Ettstraße gebracht. Dort wurde ihm am Samstag der Unterbringungsbeschluss eröffnet – das heißt, die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik.

Während der Mann im Polizeigebäude befragt wurde, versammelten sich draußen etwa 50 Sympathisanten, die dann auch zur Klinik kamen, wo M. zur Unterbringung eingeliefert worden war. „Zu Ausschreitungen kam es nicht“, erklärte die Polizei. Ermittlungen laufen wegen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Aufforderung zu Straftaten.  dw

Artikel 1 von 11