Weilheim – Markus Kugler (Name geändert) weiß noch nicht, wie er es seinem Sohn beibringen wird. Bisher haben seine Frau und er das Thema nicht angesprochen – aber Gedanken machen sie sich pausenlos. Denn seit wenigen Tagen steht fest, dass ihr jüngster Sohn unverschuldet in eine Art Lockdown geraten wird. Der wird an seinem 12. Geburtstag, dem ersten Weihnachtsfeiertag, beginnen.
Bis dahin gelten die 2G-Beschränkungen für ihn noch nicht – denn als Elfjähriger kann er sich noch nicht impfen lassen. Kurz vor Weihnachten sollen Impfstoffe für Fünf- bis Elfjährige erstmals verfügbar sein. „Er bekommt noch nicht einmal einen Termin für die Zeit nach seinem Geburtstag“, berichtet sein Vater. Ab seinem 12. Geburtstag ist sein Sohn allerdings von Sporttraining, Theater- oder Musikgruppen ausgeschlossen. Auch die geplanten Skiwochenenden, für die die Familie aus Weilheim bereits Skipässe gekauft hatte, werden wohl ins Wasser fallen. Auch Kinoabende oder Schwimmbadbesuche wären für die Kuglers erst mal nur noch zu dritt möglich – ohne das jüngste Familienmitglied.
Zwar hatte die Staatsregierung bei dieser Regel nachgebessert und bis Jahresende für die Zwölfjährigen eine Übergangsfrist festgelegt, in der die 2G-Regeln für sie noch nicht gelten. Da Kuglers Sohn aber nur sechs Tage vor Jahresende zwölf wird, hilft ihm das nicht viel. „Wir gehen nicht davon aus, dass er zwischen den Feiertagen schon einen Impftermin bekommen wird“, sagt der Vater. Auch Anfang Januar macht er sich wegen den Booster-Impfungen nicht viel Hoffnung. Im schlimmsten Fall könnte sein Sohn bis ins Frühjahr hinein seine Hobbys nicht mehr ausüben. „Er fährt BMX“, sagt der Weilheimer. „Ohne Impfung darf er nicht mehr zum Hallentraining.“ Erschwerend dazu komme, dass viele seiner Freunde sich in den vergangenen Wochen mit Corona infiziert hatten und jetzt als genesen gelten. Markus Kugler rechnet mit jeder Menge Frust, wenn sein Sohn erfährt, wie sein neues Lebensjahr beginnen wird.
Und auch bei ihm und seiner Frau ist der Frust groß. „Die Lösung wäre doch so einfach gewesen“, sagt er. Wenn die 2G-Regeln erst für Zwölfeinhalbjährige gelten würden, hätten alle genug Zeit, sich impfen zu lassen, betont er. „Die Kinder haben in der Pandemie so viel mitgemacht – jetzt werden sie auch noch unverschuldet vom sozialen Leben ausgeschlossen.“
Auch die bayerische Initiative Familien macht auf dieses Problem aufmerksam, das alle Familien betrifft, deren Kinder Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres zwölf werden. Für alle noch Elfjährigen gehe es mit dem Geburtstag in einen mindestens sechswöchigen Lockdown, betont die Sprecherin Sabine Kohwagner. „Es ist eine Schande für dieses Land und diese Politik, dass Kindern und Jugendlichen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben verwehrt wird, weil sich zu viele Erwachsene immer noch nicht impfen lassen wollen.“ Sie verweist auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission, nach der Kinder und Jugendliche mit Tests Zugang zu allen Bereichen des Lebens haben sollen.
Auch aus der Opposition kommt Kritik. Diese Gruppe sei einfach vergessen worden, sagt Dominik Spitzer, gesundheitspolitischer Sprecher der FDP. Auch er plädiert dafür, für Zwölfjährige einen Puffer festzulegen, bis die 2G-Regelung gilt. Er könnte sich drei Monate vorstellen. Katharina Schulze, die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Landtag, fordert, dass für Kinder und Jugendliche in Bayern generell 3G gelten müsse – wie in den meisten anderen Bundesländern auch. „Außerdem braucht es endlich für noch mehr Sicherheit PCR-Pooltests an allen Schulen, dann haben Kinder und Jugendliche den 3Gplus-Schutz für Freizeitangebote“, sagt sie. Darüber hinaus fordert sie eine Aufklärungskampagne für die Impfung ab zwölf Jahren – inklusive der Möglichkeit, Kinder an Schulen impfen zu lassen. Die psychische Belastung der Kinder und Jugendlichen sei erheblich gestiegen, betont sie. „Die Familien sind am Limit und darüber.“
Zumindest in einem Punkt hat die Staatsregierung die Regelung gestern nachgebessert: Für minderjährige Schüler bis zum Alter von 17 Jahren, die regelmäßig in der Schule getestet werden, gilt in Bayern in der Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen ab sofort eine Ausnahme von der 2G-Regel. Markus Kugler hofft, dass auch für den Vereins- und Freizeitbereich bald nachgebessert wird – für alle Kinder, die dasselbe Problem haben wie sein Sohn. Dafür ist er bereits aktiv geworden. Er hat einen Brief an die Staatsregierung geschrieben, um auf das Problem aufmerksam zu machen. Aus seinem Bekanntenkreis weiß er, dass es viele Eltern umtreibt. Noch wartet er auf eine Antwort – und überlegt bereits, wie er seinem Sohn beibringt, dass es ein trostloser Winter werden könnte.