Heidelberg – Im Prozess um explosive Postsendungen an Lebensmittelfirmen hat die Staatsanwaltschaft Heidelberg auf eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren plädiert. Die Verteidiger forderten am Mittwoch vor dem Landgericht Heidelberg Freispruch für ihren 67-jährigen Mandanten. Lediglich für den weiteren Anklagepunkt des vorsätzlich unerlaubten Besitzes von Munition schlugen sie eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen vor.
Die Anklagebehörde hält den Rentner für schuldig, eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt sowie gefährliche Körperverletzung und versuchte schwere Körperverletzung begangen zu haben. Mittels selbst gebauter Sprengsätze habe der Elektriker Geld von den Firmen erzwingen wollen. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. Die Serie explosiver Postsendungen hatte im Februar begonnen. Ein Paket, das an den Babynahrungshersteller Hipp in Pfaffenhofen an der Ilm adressiert war, wurde in einem Paketverteilzentrum am Flughafen München abgefangen und entschärft. lby