München – Es könnte ein Präzedenzfall für den Landkreis Weilheim-Schongau werden. Das Modehaus Echter in Weilheim, das als Teil des Ensembles „Obere Stadt“ unter Denkmalschutz steht, soll eine Photovoltaik-Anlage aufs Dach bekommen. „Wir sind schon seit Jahren klimaneutral“, sagt Geschäftsführer Christian Echter. Für ihn wäre eine PV-Anlage daher ein logischer Schritt. Bisher war in Weilheim den Bau solcher Anlagen auf den einsehbaren Dachflächen des geschützten Ensembles untersagt. Das änderte sich jedoch im September: Die Stadt sprach sich mehrheitlich für PV-Module auf dem Echter-Haus aus. Im Zuge der Energiewende sei eine generelle Ablehnung nicht mehr zeitgemäß, hieß es. Nun hat die Untere Denkmalschutzbehörde das letzte Wort.
PV-Anlagen und Denkmalschutz – geht das zusammen? Immer wieder gibt es in den zuständigen Behörden Vorbehalte gegen solche Pläne. Denn die dunklen Module auf den Dächern können das Stadtbild verändern und den Charme eines historisch wertvollen Gebäudes zerstören. Schon mehrfach gab es Ärger um PV-Anlagen – selbst wenn diese nur in der Nähe eines Denkmals angebracht wurden. Andererseits ist die Nutzung von Sonnenenergie in Bayern ein wichtiger Faktor für die Energiewende – und somit auch für den Klimaschutz. Auch die Staatsregierung will mehr PV-Flächen auf den Häusern im Freistaat. Doch auf denkmalgeschützten Gebäuden sind PV-Anlagen noch immer eine Seltenheit. Warum ist das so?
Das Landesamt für Denkmalpflege (BLFD) unterstützt die Nutzung erneuerbarer Energien laut eigenen Angaben ausdrücklich – aber nur, wenn das mit den denkmalfachlichen Zielsetzungen vereinbar ist. „Liegen keine gewichtigen Gründe des Denkmalschutzes vor, hat der Bauherr prinzipiell ein Recht auf die Erteilung der Genehmigung“, erklärt BLFD-Sprecherin Juliane Grimm-von Wedemeyer. Gewichtige Gründe können etwa sein: Das Denkmal hat eine Dachdeckung, die die regionale Baukultur repräsentiert – etwa mit charakteristischen Ziegeln, Kalkplatten oder Holzschindeln, die erhalten bleiben sollen. Geprüft werden muss beispielsweise auch, ob die historische Dachkonstruktion überhaupt tragfähig für eine PV-Anlage ist. Und ob die Dachfläche für Feuerwehreinsätze frei bleiben muss. Heißt also: Die Entscheidung hängt immer vom Einzelfall ab. „PV-Anlagen auf Denkmälern können weder pauschal bejaht noch verneint werden“, sagt auch Achim Sing, Sprecher des Bayerischen Städtetags.
Im Kreis Garmisch-Partenkirchen zum Beispiel gab es in den vergangenen zehn Jahren fünf Anträge für PV-Anlagen auf Denkmälern, wie das Landratsamt erklärt. Drei davon genehmigte die Untere Denkmalschutzbehörde, zuletzt etwa im Mai für ein denkmalgeschütztes Gebäude in Ohlstadt. Damit sticht der Landkreis im Vergleich zu den umliegenden Regionen hervor. In Starnberg, Miesbach, Freising, Fürstenfeldbruck und Dachau gibt es nach Angaben der zuständigen Behörden bislang keine PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden.
Dachaus Stadtbauamtsleiter Moritz Reinhold hält das aber nicht für ein Problem. „Eine Solaranlage auf dem Dach schützt noch nicht das Klima“, sagt er. Denn der Erhalt eines Denkmals an sich sei ja ohnehin schon ein Beitrag zum Klimaschutz. „Wegen ihrer langen Lebensdauer sind Denkmäler per se klimaschonend“, sagt Reinhold. So argumentiert auch das Landesamt für Denkmalschutz. In der historischen Bausubstanz, die bei Denkmälern erhalten wird, sei bereits in hohem Maße graue Energie gespeichert. Damit ist die Energie gemeint, die beim Bau des Objekts schon verbraucht wurde. Auch bei der energetischen Ertüchtigung des Gebäudes werde ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Für den bayerischen Städtetag ist außerdem entscheidend, die klimaschonende Versorgung eines ganzen Quartiers in den Blick zu nehmen, nicht nur eines einzelnen Gebäudes. Laut BLFD stehen in Bayern ohnehin nur 1,3 Prozent aller Gebäude unter Denkmalschutz.
Für Stadtbauamtsleiter Moritz Reinhold ist auch das ein Grund, beim Ausbau mit PV-Anlagen den Blick eher auf Neubauten und Freiflächen statt auf Denkmäler zu richten. Grundsätzlich habe er nichts gegen Solaranlagen, betont Reinhold. „Aber muss das unbedingt auf Denkmälern sein?“