Die 16 Golfer, die Bußgeldbescheide erhalten hatten, weil sie auf der Golfanlage Bergkramerhof bei Wolfratshausen gespielt hatten, sind mit ihren Einsprüchen auf eine nachsichtige Richterin getroffen. Der Betreiber der Anlage hatte damals den Golfplatz geöffnet und absichtlich gegen die Corona-Auflagen verstoßen. Die Richterin hatte Verständnis für die Einwände der beiden Golfer, die vor Gericht gezogen waren. Sie stellte die Verfahren ein, weil die Infektionsgefahr auf dem Platz gering gewesen sei und sie allein gespielt hatten. rst
Das Münchner Erzbistum spendet 50 000 Euro für die Geflüchteten an der polnisch-belarussischen Grenze. Es sei nicht akzeptabel, dass Geflüchtete, „ganz gleich, woher sie kommen und welche politischen Absichten im Hintergrund eine Rolle spielen, keine Chance haben, ihren Antrag auf Asyl zu stellen – in Polen oder auch in einem anderen Land der Europäischen Union“, sagte Kardinal Reinhard Marx. Es widerspreche zudem den rechtlichen Standards, dass Hilfsorganisationen nur sehr eingeschränkt Zugang zu den Menschen hätten. epd