Ein Elektriker, der bei acht Männern operative Eingriffe im Genitalbereich vorgenommen hat, muss für acht Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. Das Münchner Landgericht hat den 66-Jährigen gestern wegen schwerer und gefährlicher Körperletzung verurteilt, vom Mordvorwurf aber freigesprochen. Die Motive der Männer waren unterschiedlich: Ein Mann war transsexuell, ein anderer hielt sich für pornosüchtig.
Für die Eingriffe hat der 66-Jährige mehrere tausend Euro kassiert, er hatte aber wohl auch ein sexuelles Motiv. Die meisten Operationen hat der Elektriker in seiner Wohnung in Markt Schwaben (Landkreis Ebersberg) durchgeführt – zum Teil auf dem Küchentisch und ohne für sterile Bedingungen zu sorgen. Vier Männer waren nach dem Eingriff nicht mehr zeugungsfähig, was als schwere Körperverletzung mit einer Mindeststrafe von drei Jahren belegt ist.
Das Gericht hat jedoch minder schwere Fälle angenommen, weil die Eingriffe auf Initiative der Männer vorgenommen wurden. Aufgeflogen ist der Elektriker, als Polizisten in seinem Keller die Leiche eines 61-Jährigen fanden, dem kurz vor seinem Tod ein Hoden entfernt und die Samenstränge durchtrennt worden waren. Der Rechtsmediziner konnte den Eingriff als Todesursache ausschließen. Im Raum stand auch eine Tötung mit Insulin. Weil das nicht sicher festgestellt werden konnte, wurde der Mann vom Mordvorwurf freigesprochen. amü