Reichsbürger-Polizist verliert Pensionsanspruch

München/Ainring – Der pensionierte Polizist und Reichsbürger Harald S. hat laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch auf Pension. Die Zurückweisung der Berufung von Harald S. bestätige das Innenministerium im konsequenten Vorgehen gegen Reichsbürger bei der Polizei, sagte Innenminister

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Samstag, 25. Juli 2026

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