München/Ainring – Der pensionierte Polizist und Reichsbürger Harald S. hat laut Urteil des Verwaltungsgerichtshofs keinen Anspruch auf Pension. Die Zurückweisung der Berufung von Harald S. bestätige das Innenministerium im konsequenten Vorgehen gegen Reichsbürger bei der Polizei, sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) gestern in München.
Harald S. habe den Anspruch auf sein Ruhegehalt völlig zu Recht verloren, betonte der Innenminister. Der pensionierte Polizist habe mit seinen Äußerungen und seinem Verhalten den Staat von Grund auf abgelehnt und dessen Gesetze angezweifelt. „Das ist für einen Beamten völlig indiskutabel“, sagte Herrmann. Der Verlust seiner Pension sei eine ebenso harte wie notwendige Konsequenz. Gegen Reichsbürger in den Reihen der bayerischen Polizei werde entschieden vorgegangen, erklärte der Innenminister und betonte auch, dass es sich dabei aber um „wenige Einzelfälle“ handle.
Harald S. unterrichtete bis zu seiner Suspendierung 2016 am Fortbildungsinstitut der bayerischen Polizei in Ainring (Kreis Berchtesgadener Land). Wie Herrmann erläuterte, hatte das Verwaltungsgericht München auf Antrag der Disziplinarbehörde zunächst auf Entfernung aus dem Dienst entschieden. Gegen diese Entscheidung legte Harald S. Rechtsmittel ein. Während des Gerichtsverfahrens wurde er 2019 pensioniert. Im Berufungsverfahren wurde der Antrag auf Aberkennung des Ruhegehalts geändert. Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs ist rechtskräftig. mm/epd