Urteil im NSU-Prozess rechtskräftig

von Redaktion

Karlsruhe/München – Der Mammutprozess um die rechtsextreme Terrorserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) ist rechtskräftig abgeschlossen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte gestern die Strafe von zweieinhalb Jahren gegen NSU-Unterstützer André E. (Az. 3 StR 441/20). Damit sei das gesamte Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München aus dem Jahr 2018 rechtskräftig, sagte der Vorsitzende Richter. Die Neonazi-Terrorzelle war über Jahre mordend durch Deutschland gezogen. Ihre Opfer waren neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft sowie eine deutsche Polizistin. Zschäpes Freunde Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt verübten zudem zwei Bombenanschläge mit Dutzenden Verletzten. Sie töteten sich 2011. Der Fall E. war der erste und absehbar einzige, über den der Bundesgerichtshof verhandelt hat. Hintergrund ist, dass hier auch die Bundesanwaltschaft Rechtsmittel einlegte – ihr war das Strafmaß deutlich zu niedrig. Der 42-Jährige selbst forderte einen Freispruch. Der BGH erkannte jedoch keine Rechtsfehler oder beispielsweise Lücken in der Argumentation des OLG. Er verwarf beide Revisionen.

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