Schweinfurt – In Schnellverfahren hat das Amtsgericht Schweinfurt nicht einmal 24 Stunden nach den gewalttätigen Übergriffen während einer Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen vier Gewalttäter verurteilt. Solche beschleunigten Verfahren seien nach der Strafprozessordnung möglich, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
So erhielt ein 50-Jähriger, der mit Fäusten auf Polizisten einschlug (und dabei selbst eine Kopfplatzwunde erlitt), ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Eine 34-Jährige aus dem Kreis Schweinfurt, die mit gestrecktem Bein gegen Einsatzkräfte einer Absperrkette sprang, wurde zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihr Freund, der sie aus dem Gewahrsam der Polizei befreien wollte, muss ebenfalls mit einem Verfahren rechnen. Auch ein 25-Jähriger, der einen Polizisten in den Schwitzkasten genommen hatte, erhielt eine Bewährungsstrafe. Zudem verurteilten die Richter einen 22-Jährigen, der Polizisten beleidigt und sich gegen die Festnahme gewehrt hatte, zu einer Geldstrafe.
Bei der Demonstration am Sonntagabend waren mehrere Teilnehmer verletzt worden – darunter ein vierjähriges Kind. Die Polizei hatte sieben Personen festgenommen und gegen 44 Personen ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Insgesamt hatten sich mehrere hundert Personen versammelt, die „der Querdenker- und Impfgegnerszene“ zuzurechnen seien, so die Polizei. Sie betont: „Die Stimmung der Versammlungsteilnehmer war von Beginn an unkooperativ und zum Teil aggressiv.“
Die Deutsche Polizeigewerkschaft übte vor allem Kritik daran, dass Demonstranten ihre Kinder dorthin mitnehmen. „Ein Kind als ,Schutzschild‘ zu missbrauchen ist ein Akt der Unmenschlichkeit und das muss das Jugendamt auf den Plan rufen“, sagte der unterfränkische Bezirksvorsitzende der Gewerkschaft, Thorsten Grimm. „Man muss sich schon die ernsthafte Frage stellen, was eine Mutter dazu bewegt, ihr Kind im Kinderwagen auf eine solche Versammlung mitzunehmen und sich dann auch noch in vorderster Front zu bewegen beim Versuch, die Polizeisperren zu umgehen.“
Das vier Jahre alte Kind hatte Pfefferspray abbekommen und musste medizinisch behandelt werden, nachdem seine 27 Jahre alte Mutter nach Polizeiangaben versucht hatte, eine Absperrung zu durchbrechen. „Nach wenigen Minuten und einer Augenspülung war das Kind wieder beschwerdefrei“, betonte die Polizei. Die Mutter wurde wegen Verstoßes gegen die Demonstrationsauflagen angezeigt, außerdem wurde das Jugendamt informiert.
„Eine brandgefährliche Entwicklung“ nannte Grimm die vielerorts stattfindenden „Spaziergänge“ von Impfskeptikern. „Aktuell muss man wirklich aufpassen, dass die Gesamtlage nicht völlig eskaliert.“ Die „Spaziergänge“ müssten verboten werden.
In Schweinfurt hatte die Polizei über Lautsprecherwagen auf Beschränkungen wie die Maskenpflicht hingewiesen. Dann setzten sich Personen zu Marschkolonnen zusammen, die die Beamten durch Polizeiketten und Absperrungen zu durchbrechen versuchten, bis die Einsatzkräfte mit „Faustschlägen und Fußtritten teils mittelschwer verletzt wurden“, wie es von der Polizei hieß. Beamte seien von Versammlungsteilnehmern „beleidigt und bespuckt“ worden, hieß es weiter. „Unsere Einsatzkräfte waren bereits gezwungen, gegen aggressive Versammlungsteilnehmer Schlagstock und Pfefferspray einzusetzen“, twitterte die Polizei Unterfranken. Die Polizei bat die Teilnehmer, „sich deutlich von Krawallmachern und Straftätern abzugrenzen“.
Schon vor rund zwei Wochen waren zwei Männer nach einer nicht angemeldeten Demo im Schnellverfahren zu mehrmonatigen Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. So hatte ein 27-Jähriger bei der Versammlung einem Polizisten einen Faustschlag ins Gesicht versetzt; dafür erhielt er acht Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. dw/lby