München – Ab heute gelten auch für Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen. Das bedeutet: Die große Silvesterparty fällt auch in diesem Jahr flach. Vor allem aus Sorge vor der in Nachbarländern wie Frankreich bereits grassierenden Omikron-Variante des Coronavirus, mit der sich auch vermehrt Geimpfte infizieren, gelten jetzt folgende Regeln:
. Private Treffen
Bei privaten Zusammenkünften außerhalb der Gastronomie, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind maximal zehn Personen erlaubt. Das gilt auch für Treffen in angemieteten Räumen. Kinder unter 14 Jahren sind bei den Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person dabei ist, gelten die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Somit sind private Zusammenkünfte, an denen auch Ungeimpfte teilnehmen, grundsätzlich nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes sowie höchstens zwei weiteren Personen eines weiteren Hausstands möglich.
. Gastronomie
Für die weiterhin geltende Sperrstunde um 22 Uhr in Restaurants oder Bars gibt es an Silvester eine Ausnahme: Um zumindest eine Silvesterfeier im kleinen Kreis auch in der Wirtschaft feiern zu können, wurde die Sperrstunde für die Silvesternacht aufgehoben.
. Tanzen
Tanzveranstaltungen sind jetzt auch außerhalb von Clubs und Diskotheken untersagt, soweit es sich nicht um Sportausübung handelt.
. Feiern im Freien
Auf publikumsträchtigen Plätzen und ihrem weiteren Umfeld gilt ein bayernweites Verbot von Ansammlungen von mehr als zehn Personen. Die hiervon konkret betroffenen Gebiete müssen die Kreisverwaltungsbehörden festlegen. An einigen öffentlichen Plätzen gilt auch ein Alkoholverbot.
. Böllerverbot
Der Verkauf von Böllern und Feuerwerk zu Silvester ist wie schon im Vorjahr verboten. „Beim Abschießen von Feuerwerk und Böllern kommt es leider jedes Jahr zu zahlreichen Verletzungen. Das müssen wir unbedingt vermeiden, um die Kliniken nicht noch weiter zu belasten“, begründet das Gesundheitsministerium das Verbot.
. Veranstaltungen
Das bislang schon für große Sportveranstaltungen wie Bundesligaspiele geltende Zuschauerverbot gilt künftig auch für große überregionale Kulturveranstaltungen und vergleichbare Veranstaltungen. KLAUS RIMPEL