Polizei stoppt verbotene Corona-Proteste

von Redaktion

Großaufgebot löst in München mehrere Ansammlungen in der Innenstadt auf

München – Erneut kam es am Mittwoch zu ungenehmigten Corona-Protesten in der Münchner Innenstadt. An mehreren Stellen im Stadtgebiet löste die Polizei Ansammlungen auf. Dennoch konnten sich größere Menschenmengen in Bewegung setzen.

Ab dem späten Nachmittag war die Polizei mit einem massiven Aufgebot in der Ludwigstraße präsent. Ein Hubschrauber kreiste über der Innenstadt. Gegen 17.40 Uhr waren erste kleinere Menschenansammlungen zu beobachten. Im Internet fanden sich Videos von kleineren Zusammenstößen zwischen der Polizei und einzelnen Personen, die sich Anweisungen widersetzten oder Beamte körperlich angingen. Gegen 19 Uhr berichtete die Polizei von mehreren Ansammlungen im Stadtgebiet Über Twitter kündigte sie an, man werde bei Gruppen, die der Aufforderung, sich zu entfernen, nicht gefolgt seien, nun beginnen, die Personalien festzustellen. Unter anderem in der Nähe des Stachus hielt die Polizei zunächst eine Gruppe auf.

Die Stadt München hatte in den Tagen zuvor eine Allgemeinverfügung erlassen, die alle nicht angemeldeten und nicht zugelassenen „Versammlungen im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Maßnahmen“ bis einschließlich heute untersagt. Bei Verstößen droht Bußgeld von bis zu 3000 Euro pro Person.

Trotz des großen Polizeiaufgebotes konnten größere Menschengruppen mit mehreren hundert Teilnehmern zwischenzeitlich ungehindert vom Stachus über den Marienplatz durch das Tal zum Viktualienmarkt marschieren. Die Polizei sprach am Abend von einem nach wie vor „dynamischen Geschehen“. Zu Teilnehmerzahlen machte die Polizei keine Angaben. An zwei Stellen im Innenstadtgebiet habe man größere Gruppen vorübergehend festgesetzt, um Personalien festzustellen. Alle Personen würden angezeigt, sagte ein Sprecher des Polizeipräsidiums München.

Die Gruppierung „München steht auf“ hatte in den Tagen zuvor einen Demonstrationszug mit 5000 Teilnehmern in der Ludwigstraße angemeldet. Die Behörden wollten aber lediglich eine stationäre Kundgebung auf der Theresienwiese mit 2000 Teilnehmern zulassen. Das Verwaltungsgericht München entschied am Mittwoch über einen Eilantrag der Organisatoren gegen die Auflagen und bestätigte im Wesentlichen die Linie der Stadt. Allerdings müssten auf der Theresienwiese 5000 Teilnehmer zugelassen werden. Die Antragsteller sagten die Demonstration ab, die Bedingungen seien nicht tragbar. Anschließend wurde in Messengerdiensten zu spontanen Spaziergängen aufgerufen.

Auch eine Demonstration am 22. Dezember hatten die Veranstalter wegen der damals ebenfalls verhängten Beschränkungen abgesagt. Stattdessen trafen sich Tausende Menschen zu sogenannten Corona-„Spaziergängen“ und gerieten teils heftig mit der Polizei aneinander: Bei Auseinandersetzungen wurden acht Einsatzkräfte verletzt. Über Verletzte gab es gestern nach Polizeiangaben bis Redaktionsschluss keine Erkenntnisse.

sr/dpa

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