Traunstein/München – Im Urteil über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, dass der Wolf, der im Dezember des vergangenen Jahres durch den Chiemgau streifte und dabei mehrere Weidetiere riss, nicht abgeschossen werden darf, sind sich Mitglieder der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern einig.
Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber bedauerte die Entscheidung des Gerichts ebenso wie Florian Streibl, Fraktionschef der Freien Wähler im Landtag. „Eine Gefährdung darf nicht erst dann gesehen werden, wenn wirklich etwas passiert ist. Politik muss die Sorgen und Ängste der betroffenen Menschen ernst nehmen“, teilte die Ministerin mit. Streibl sprach in seiner Kritik gar in Anlehnung an den Problembären „Bruno“, der im Juni 2006 nahe Bayrischzell erlegt wurde, von einem „Problemwolf. Es ist traurig, dass offensichtlich erst Menschen zu Schaden kommen müssen, ehe gehandelt werden darf“. Man werde künftig nicht umhinkommen, den Wolfsbestand zu regulieren.
Wasser auf Kanibers und Streibls Mühlen könnte der Verdacht eines Wolfsrisses nahe dem Berggasthof Kogl in Brannenburg (Landkreis Rosenheim) sein. In einem Wildgehege entdeckte die Wirtsfamilie eine verendete angefressene Sikahirschkuh.
Das eingeschaltete Landesamt für Umwelt (LfU) vertritt allerdings die Meinung, dass für den Tod des Tieres kein Wolf infrage kommt. Die ältere Hirschkuh könnte nach Meinung des LfU-Mitarbeiters eines natürlichen Todes gestorben und anschließend von Raubvögeln zerfleischt worden sein. Eine Obduktion wurde deshalb nicht angeordnet. prei