München – Das bayerische Kabinett hat auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reagiert und kehrt bei Meisterkursen von der 2G-Regel wieder zur 3G-Regel zurück. Damit können auch Ungeimpfte mit aktuellem Test wieder am Unterricht teilnehmen. Dasselbe gilt für Fahrschulen. Dort waren zuletzt nur Fahrstunden für Geimpfte und Genesene möglich, künftig dürfen auch Getestete wieder ans Steuer.
Zwei Meisterschüler, die kurz vor dem Abschluss ihres Vorbereitungskurses stehen, hatten gegen die 2G-Regeln an ihrer Handwerkskammer geklagt. Die beiden streben bei der Handwerkskammer in Oberfranken einen Meistertitel als Zimmerer beziehungsweise Maurer und Betonbauer an und sind ungeimpft. Für die Vorbereitungskurse galt die 2G-Regel, sie waren somit davon ausgeschlossen. In ihrer Klage am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof argumentierten die beiden, wenn sie sich nicht ordnungsgemäß auf die im März anstehenden Abschlussprüfungen vorbereiten könnten, seien „erhebliche gegebenenfalls existenzbedrohende Schäden zu erwarten“. Sie sahen sich in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz und der Berufsfreiheit verletzt und beantragten, dass die geltende Regel der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung außer Vollzug gesetzt wird. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hielt in seinem Beschluss zwar an der bestehenden 2G-Regel fest, verwies aber auf Ausnahmeregelungen für Lehrlinge, die mit täglichen Selbsttests am Unterricht teilnehmen dürfen. Mit Blick auf den „schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit“ hätten auch Meisterschüler Anspruch auf die Erteilung solcher Ausnahmegenehmigungen, argumentierte das Gericht in seinem Beschluss.
Mit der Kabinettsentscheidung von gestern ist das hinfällig. Ab dem morgigen Donnerstag gelten die beschlossenen Lockerungen – und damit auch für alle Meisterkurse und -prüfungen die 3G-Regel. dg