Oberammergau/Tutzing – Zu Beginn der Pandemie war es besonders schlimm, sagt Barbara Fischer. „Da hab ich oft mit den Angehörigen mitgelitten, wenn zum Beispiel Enkel oder Freunde nicht zur Trauerfeier kommen durften, weil nur zehn Personen erlaubt waren.“ Dass vor allem junge Menschen erfinderisch werden, hat die Bestatterin einige Male erlebt. „Als ein Vater recht jung gestorben ist, haben die Freunde der Kinder kleine Blumenstöcke mit ihren Namen am Grab abgestellt. Damit sie sehen, dass ihre Freunde an sie denken.“
Barbara Fischer arbeitet seit drei Jahren als Bestatterin bei der Trauerhilfe Denk in Oberammergau (Kreis Garmisch-Partenkirchen). Die meiste Zeit davon half sie Angehörigen, ihre Toten unter Corona-Auflagen zu Grabe zu tragen. Wie der letzte Weg aussieht, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. „Manche Kirchen haben Ordner, manche übertragen die Trauerfeier per Lautsprecher, wenn die Kirche zu klein ist.“
Was gut funktioniert, wird von Ort zu Ort weitergegeben. So hat man vielerorts das Weihwasser-Problem damit gelöst, dass Buchsbaumzweige bereitgestellt werden statt des Aspergills, mit dem normalerweise Weihwasser versprengt wird.
Grundsätzlich gelten für Bestattungen aktuell die Regeln nach der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Am einfachsten ist es, wenn eine Trauerfeier im Freien stattfindet: Dann ist die Anzahl der Teilnehmer nicht begrenzt. In Gebäuden ist es komplizierter. Der Träger der Örtlichkeit – oft ist das die Stadt oder Gemeinde, manchmal auch die Kirche – kann eine 2G- oder 3G-Zugangsbeschränkung erlassen. „Werden nur Personen zugelassen, die geimpft, genesen oder getestet sind, gibt es keine Beschränkung der Personenzahl“, erklärt eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Dass die Nachweise kontrolliert werden, liegt in der Verantwortung des jeweiligen Trägers.
Wird keine Regelung erlassen, bemisst sich die maximale Teilnehmerzahl an den vorhandenen Plätzen, „bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Plätzen gewahrt wird“. Zusätzlich können die Träger noch strengere Schutz- und Hygienekonzepte erstellen.
„Wie eine Beerdigung abläuft, hängt davon ab, wo sie stattfindet“, sagt Gerd Stolp. Der Trauerredner aus Tutzing (Kreis Starnberg) begleitet seit fünf Jahren Angehörige beim Abschiednehmen. Bevor er mit den Hinterbliebenen spricht, informiert er sich tagesaktuell, welche Regeln am Ort der Trauerfeier gelten. Oft arbeitet er mit den Bestattern zusammen.
Bei Beerdigungen in der Stadt herrscht größerer Zeitdruck als auf dem Land, wo die Zeit in der Aussegnungshalle nicht begrenzt ist. Häufig müssen die Angehörigen bestimmen, wer mit hinein darf und wer nicht. „Letztes Jahr waren die Regeln aber noch viel strenger“, sagt Stolp. Trotzdem hadern viele Angehörige damit, dass manches nicht möglich ist. „Der Leichenschmaus fällt bei 90 Prozent der Beerdigungen aus. Darunter leiden viele Hinterbliebene, weil der Austausch nach der Trauerfeier fehlt.“ Auch dass keine Nähe möglich ist, setzt einigen zu.
Noch schwerer treffe es die Angehörigen von Corona-Opfern, die die Toten aus Gründen des Infektionsschutzes vor der Beerdigung nicht mehr sehen dürfen. Das ist auch für die Bestatter nicht einfach, sagt Barbara Fischer. „Unsere Mitarbeiter müssen sich beim Abholen der Verstorbenen maximal schützen, das erschreckt manche Angehörige.“
Fischer hofft, dass trotz steigender Zahlen der Zugang zu Beerdigungen nicht stärker eingeschränkt wird. „Die Leute passen auf, halten die Abstände ein“, sagt sie. „Umarmen am Grab, das macht so gut wie keiner mehr.“ Es finden sich immer Lösungen, die regelkonform sind. „Ein würdevoller Abschied macht es für viele einfacher, nach dem Tod eines geliebten Menschen weiterzumachen.“