Mit seinem Versuch, aufgrund eines positiven Antikörpertests einen Genesenennachweis zu erwirken, ist ein Mann vor dem Verwaltungsgericht Würzburg gescheitert. Er hatte keinen Nachweis über eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen können. Der Mann habe keinen Anspruch auf Gleichstellung mit Geimpften oder mit Genesenen, die über einen PCR-Test verfügten, weil ein Antikörpernachweis auch nach Kontakt mit einem anderen Coronavirus als dem Sars-CoV-2-Virus positiv werden könne, ohne dass die Person eine Covid-19-Infektion durchgemacht habe. lby
Bayerische Einsatzkräfte haben zum Europäischen Tag des Notrufs auf schwierige Arbeitsbedingungen aufmerksam gemacht. Die Integrierten Leitstellen arbeiteten „unter einem gewaltigen Druck“, teilte Harry Hofmann, Vorsitzender der Fachgruppe Feuerwehr bei Verdi Bayern, mit. Die Arbeitsbelastung in 24-Stunden-Diensten sei bei zugleich vielen Überstunden enorm und die Bezahlung im Vergleich zum freien Arbeitsmarkt zu gering. lby