München – Das Amtsdeutsch ist kaum noch zu verstehen. Die „Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ ist nun druckfrisch in Kraft getreten. Einfacher gesagt: Es wird mit Schwung gelockert in Bayern. Seit Donnerstag gelten neue Corona-Regeln.
Die Inzidenz in Bayern sei zwar wieder leicht gestiegen, die Lage in den Kliniken „ist aber beherrschbar“, sagt Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU). Deshalb gebe es „Schritt für Schritt mehr Freiheiten“. Der erste Schritt seit Donnerstag betrifft weite Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens. Im Handel sind die Flächengrenzen (ein Kunde pro zehn Quadratmeter) gefallen. Außerdem werden vorerst alle 2Gplus-Regeln durch mildere Vorgaben ersetzt.
Geimpft und genesen sein muss, wer bei Kultur und Sport zuschauen will, zu Messen, Tagungen, in Spielhallen oder auf Indoor-Spielplätze geht. Tagesaktuelle Tests oder ein Booster sind nicht mehr vorgeschrieben (2G). So bleibt es im Februar auch noch in der Gastronomie und in Hotels. Unter 2G fallen übrigens jetzt auch generell alle minderjährigen Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden.
3G, also Zugang auch für Ungeimpfte mit frischem Test, gilt für Hochschulen, Bibliotheken, Erwachsenenbildung, Museen, Ausstellungen, weiterhin für Fahrschulen und Friseure. Außerdem können Chöre, Blasorchester und Laienschauspieler unter den 3G-Regeln proben. Das gilt auch für Sportler und für Fitnessstudios.
Der nächste Lockerungsschritt könnte Anfang März folgen. Dann dürfen Ungeimpfte wohl mit Test wieder in die Gastronomie. cd