Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolks. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert den Rat, die Gläubigen in einer Gemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die diese betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mit
Dieser Artikel (ID: 1591487) ist am 21.02.2022 in folgenden Ausgaben erschienen: Mühldorfer Anzeiger (Seite 8), Neumarkter Anzeiger (Seite 8), Wasserburger Zeitung (Seite 8), Mangfall-Bote (Seite 8), Chiemgau-Zeitung (Seite 8), Oberbayerisches Volksblatt (Seite 8), Waldkraiburger Nachrichten (Seite 8).