Gewählte Vertretung des Kirchenvolks

von Redaktion

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist auf Pfarreiebene die demokratisch gewählte Vertretung des Kirchenvolks. Die alle vier Jahre stattfindende Wahl legitimiert den Rat, die Gläubigen in einer Gemeinde zu repräsentieren und in allen Fragen, die diese betreffen, beratend, koordinierend oder beschließend mitzuwirken. Erstmals ist im Erzbistum München und Freising die Stimmabgabe online möglich. Es ist in jeder Pfarrei aber auch möglich, seine Stimme wie gewohnt in einem Wahllokal abzugeben oder Briefwahlunterlagen anzufordern. Wahltermin ist der 20. März 2022, wahlberechtigt sind Katholiken ab 14 Jahren, wählbar ab 16. Das Motto lautet „Christ sein. Weit denken. Mutig handeln.“  mm

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