Aschaffenburg – Die Hände des Angeklagten sind über Stunden unter seinem Tisch verschwunden. Der 29-Jährige wirkt nervös, bedrückt, atmet schwer. Zeitweise scheint es, als könne der Mann mit dem grau-schwarzen Kapuzenpulli dem Prozess gegen ihn vor dem Amtsgericht Aschaffenburg nicht richtig folgen. Der gebürtige Rheinland-Pfälzer muss sich seit Mittwoch wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verantworten. Laut Anklage soll er schuld daran sein, dass Arbeiter an Bahngleisen an der bayerisch-hessischen Landesgrenze von einem Zug erfasst und getötet wurden.
Als Sicherungsaufsichtskraft hatte er am Unfalltag, dem 1. September 2020, eigentlich die Aufgabe, die Arbeiter auf seiner Gleisseite vor Zügen zu warnen oder die Strecke sperren zu lassen. Stattdessen soll der 29-Jährige seinen Posten verlassen haben und auf die andere Gleisseite gegangen sein. „Anschließend telefonierte er und beschäftigte sich mit seinem Mobiltelefon, ohne auf in den Gefahrenbereich einfahrende Züge zu achten“, sagte Oberstaatsanwalt Marco Schmitt. Dass er die Strecke zwischen Stockstadt am Main und Mainaschaff nicht, wie eigentlich vorgeschriebe, sperren ließ, weil die Arbeiter den nötigen Sicherheitsabstand zu den Gleisen nicht einhalten konnten, sei ein fataler Fehler gewesen, sagte der Verteidiger. „Er hielt es für vertretbar, dass die Arbeiten so ausgeführt werden.“ Auf der gegenüberliegenden Gleisseite habe der Angeklagte wegen eines Güterzuges dann nicht die Regionalbahn in Gegenrichtung gesehen, die die 22 und 34 Jahre alten Opfer erfasste. „Er bedauert seine Fehlentscheidung ganz extrem.“ Stress mit der Freundin, Ärger mit der Bank: „Er war deswegen nicht zu 100 Prozent bei der Sache.“
Oberstaatsanwalt Schmitt spricht von Gleichgültigkeit und Außerachtlassung der Sorgfaltspflichten. „Er war am Handy, als der Zug kam“, bestätigte ein Kollege des Angeklagten, der als Sicherungsposten auf der ihm zugeteilten Gleisseite stand. Er selbst habe wegen des Güterzuges „Achtung, Zugfahrt!“ gerufen. „Genau in diesem Moment kam von der anderen Seite auch ein Zug“ – diesen zweiten Zug, eine Regionalbahn, habe der Angeklagte aber nicht bemerkt.
Die Staatsanwaltschaft forderte eine Haftstrafe. Anklagevertreter Marco Schmitt plädierte auf eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren zur Bewährung. Als Bewährungszeit schlug Schmitt drei Jahre vor. Das Urteil stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest. lby