Unzulässiger Status
Nächstes Gericht kippt umstrittene Regelung für Genesene
München – Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stuft die umstrittene Verkürzung des Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion auf rund drei Monate als unzulässig ein. Das Gericht entschied gestern im Fall eines Augsburgers, dass dieser weiterhin den Status als Genesener für