Unzulässiger Status

Nächstes Gericht kippt umstrittene Regelung für Genesene

München – Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stuft die umstrittene Verkürzung des Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion auf rund drei Monate als unzulässig ein. Das Gericht entschied gestern im Fall eines Augsburgers, dass dieser weiterhin den Status als Genesener für

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Mittwoch, 8. Juli 2026

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