Unzulässiger Status

von Redaktion

Nächstes Gericht kippt umstrittene Regelung für Genesene

München – Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München stuft die umstrittene Verkürzung des Genesenen-Status nach einer Corona-Infektion auf rund drei Monate als unzulässig ein. Das Gericht entschied gestern im Fall eines Augsburgers, dass dieser weiterhin den Status als Genesener für sechs Monate erhält.

In den vergangenen Wochen hatten schon eine Reihe anderer Gerichte in Bayern und anderen Bundesländern erklärt, dass die Mitte Januar erlassene Verordnung wohl verfassungswidrig sei. Grund ist, dass der Bund das Robert Koch-Institut (RKI) beauftragt hatte, die Genesenen-Zeitspanne festzulegen.

Auch die Richter in dem jüngsten Verfahren betonten, dass eine Behörde keine so weitreichende Entscheidung, die die Grundrechte der Bürger betrifft, fällen darf. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat mittlerweile angekündigt, dass durch sein Ministerium künftig die Dauer des Genesenen-Status festgelegt werden soll.

Während die Politik noch über den Genesenen-Status debattiert, geben die Apotheken aber längst wieder digitale Zertifikate für sechs Monate aus. Der Grund: Die vom RKI verfügte Verkürzung gilt nur für ungeimpfte Genesene. Doch der Impfstatus wird beim Ausstellen des europaweiten Genesenen-Zertifikats in den Apotheken gar nicht geprüft. Theoretisch müssten also Gastwirt und oder Friseur neben dem Genesenen- auch noch den Impfstatus kontrollieren – was in der Praxis kaum passieren dürfte. lby/mm

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