IN KÜRZE

Walztermin für Landwirte verlängert

von Redaktion

Auf Initiative des Bienen-Volksbegehrens dürfen in Bayern nach dem 15. März eigentlich keine landwirtschaftlich genutzten Grünflächen mehr gewalzt werden. Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Witterung nicht mitspielt. Nun hat die Regierung von Oberbayern das Walzen für dieses Jahr bis zum 1. April erlaubt. Nur bei Wiesenbrütergebieten gilt die Ausnahme nicht: Hier bleibt Stichtag der 15. März.  mm

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